Frachttools

Leichte Nutzfahrzeuge 2026 Konformitaet

Kostenloser sofortiger Rechner fuer Strassentransport-Teams.

Ab dem 1. Juli 2026 weitet das EU-Mobilitätspaket die Regeln für intelligente Fahrtenschreiber und die Entsendung von Fahrern auf internationale LCVs im Bereich von 2,5 bis 3,5 Tonnen aus. Beantworten Sie fünf Fragen und wir sagen Ihnen, ob Ihre Flotte betroffen ist, was Sie umsetzen müssen und bis wann.

Tool-Eingabe

Fahrzeug
Betrieb
Internationale Einsätze? Überquert dieses Fahrzeug bei Transporten (beladen oder leer) EU-Grenzen?
Gewerblicher Güterkraftverkehr (Miet- oder Entgeltverkehr)? Ja, wenn Sie Waren für zahlende Kunden transportieren; nein, wenn es sich ausschließlich um Werkverkehr handelt (eigene Waren, eigene Logistik).
Führt Kabotage durch? Kabotage = Inlandsverkehr in einem anderen Land als dem Land der Registrierung. Zieht auch internationale Werkverkehrsströme in den Geltungsbereich.
Bereitschaft
Intelligenter Fahrtenschreiber (G2V2) installiert? Der Fahrtenschreiber der neuesten Generation, der ab dem 1. Juli 2026 für betroffene LCVs vorgeschrieben ist.
Prozess für Fahrerkarten / Datendownload aktiv? Ein dokumentierter Prozess zur Ausgabe von Fahrerkarten und zum Herunterladen von Fahrtenschreiberdaten im gesetzlich vorgeschriebenen Rhythmus.

Erforderliche Fragen sind mit einem Sternchen markiert. Optionale Antworten präzisieren die Bereitschaftsbewertung.

Warum es dieses Tool gibt

Es hilft Transporter-Betreibern zu erkennen, ob vor Abfahrt ein EU-2026-Compliance-Ablauf relevant ist.

So funktioniert es

  1. Geben Sie die Details fur Transporter-Einsatz ein.
  2. Das Tool pruft LCV-2026-Umfang und Bereitschaft mit praktischen Strassenguter-Regeln.
  3. Nutzen Sie das Ergebnis, um Compliance vor Abfahrt vorbereiten.

FAQ

Was genau ändert die LCV-2026-Verordnung?

Das Paket verschärft die CO2-Grenzen für leichte Nutzfahrzeuge ab Erstzulassung 2026, schreibt fortgeschrittenere Assistenzsysteme vor (AEB, Spurhalte, Müdigkeitserkennung) und führt strengere Ladungs­sicherungs­anforderungen für Fahrzeuge über 3,5T ein.

Welche Fahrzeuge fallen in den Geltungsbereich?

Neue leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1 bis 3,5T), die in der EU nach dem 1. Januar 2026 zugelassen werden. Vor diesem Datum in Verkehr gesetzte Fahrzeuge behalten ihre Ursprungs­zulassung — grenzüberschreitende Operateure müssen am Lieferort dennoch die dortigen Regeln einhalten.

Was tun, wenn ich nicht konform bin?

Sprechen Sie vor dem Kauf mit Remo&Co — wir markieren, welche Konfigurationen über alle Ihre Betriebs­länder legal bleiben und welche Nachrüstungen förderfähig sind. Zeitpunkt zählt: Bestellungen vor/nach bestimmten Stichtagen beeinflussen die Typgenehmigung.